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Was ist ein Minijob?
Unter Umständen kann ein Nebenjob je nach Umfang und Art der Tätigkeit genehmigungspflichtig sein. Auch die steuerlichen Aspekte unterscheiden sich je nach Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses. Man kann pauschal nichts über die Abgaben an die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sagen, sie müssen von Einzelfall zu Einzelfall überprüft werden. Fällt der Nebenjob unter eine geringfügige Beschäftigung, so müssen für den Nebenjob keine Beiträge an die verschiedenen Versicherungen gezahlt werden. Grundsätzlich kann jeder einer Nebentätigkeit nachgehen. Unter Umständen kann der Nebenjob jedoch genehmigungspflichtig sein. Möchte man neben seiner Haupttätigkeit einen Nebenjob nachgehen, sollte man vor Antritt des Nebenjobs seinen Arbeitsvertrag prüfen.
Als Minijob wird eine geringfügige Beschäftigung verstanden.
Oft steht in solchen Verträgen die Klausel, dass die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden muss. Möchte man seine Haupttätigkeit nicht gefährden, sollte man sich auch immer an diese Klausel halten. Einen Nebenjob verbieten darf der Arbeitgeber nicht. Eine Ausnahme ist hierbei das Arbeiten für die Konkurrenz. Auch die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers darf durch die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht eingeschränkt werden. Auch an das Arbeitsschutzgesetz muss man sich halten. Es besagt, dass die insgesamt Wochenstundenzahl beider Tätigkeiten nicht die Grenze von 48 Wochenstunden überschreiten darf. In den Betrieben auch bekannt auch als Job, Jobs, Studentenjob, Studentenjobs, Nebenjob, Nebenjobs, Nebentätigkeit, Nebentätigkeiten, Aushilfsjob oder Aushilfsjobs.
Eine Haftung durch Recruitment Specialist, für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Aushilfjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen.
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Was ist ein Nebenjob? Ein Nebenjob ist die Bezeichnung für eine Nebentätigkeit.
Unter Umständen kann ein Nebenjob je nach Umfang und Art der Tätigkeit genehmigungspflichtig sein. Auch die steuerlichen Aspekte unterscheiden sich je nach Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses. Man kann pauschal nichts über die Abgaben an die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sagen, sie müssen von Einzelfall zu Einzelfall überprüft werden. Fällt der Nebenjob unter eine geringfügige Beschäftigung, so müssen für den Nebenjob keine Beiträge an die verschiedenen Versicherungen gezahlt werden.
Grundsätzlich kann jeder einer Nebentätigkeit nachgehen. Unter Umständen kann der Nebenjob jedoch genehmigungspflichtig sein. Möchte man neben seiner Haupttätigkeit einen Nebenjob nachgehen, sollte man vor Antritt des Nebenjobs seinen Arbeitsvertrag prüfen. Oft steht in solchen Verträgen die Klausel, dass die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden muss. Möchte man seine Haupttätigkeit nicht gefährden, sollte man sich auch immer an diese Klausel halten.
Einen Nebenjob verbieten darf der Arbeitgeber nicht. Eine Ausnahme ist hierbei das Arbeiten für die Konkurrenz. Auch die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers darf durch die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht eingeschränkt werden. Auch an das Arbeitsschutzgesetz muss man sich halten. Es besagt, dass die insgesamt Wochenstundenzahl beider Tätigkeiten nicht die Grenze von 48 Wochenstunden überschreiten darf. In den Betrieben auch bekannt auch als Job, Jobs, Studentenjob, Studentenjobs, Nebenjob, Nebenjobs, Nebentätigkeit, Nebentätigkeiten, Aushilfsjob oder Aushilfsjobs. www.recruitment-specialist.de/job/
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen
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Was ist ein Aushilfsjob? Als Aushilfsjob bezeichnet man eine Tätigkeit, die auch ohne fachspezifische Kenntnisse ausgeübt werden kann.
Aushilfsjobs, meist Studentenjobs, werden meistens befristet angeboten und dienen häufig dem Nebenerwerb. Wie auch bei einer Nebentätigkeit unterscheiden sich die steuerlichen Aspekte, je nach Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses. Man kann keine Pauschalangaben über die Abgaben an die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung machen, sie müssen von Fall zu Fall überprüft werden. Fällt der Aushilfsjob unter eine geringfügige Beschäftigung, so fallen für den Aushilfsjobtreibenden, keine Beiträge an die verschiedenen Versicherungen an.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen
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Was ist ein Praktikum? Ein Praktikum dient dazu, theoretisch erworbene Fachkenntnisse in der Praxis zu vertiefen.
Ein Praktikum ist nur von begrenzter Dauer und ermöglicht die Erlernung von neuem Wissen und die Aneignung neuer Fähigkeiten. Auch die Funktionsweise von Organisationen wird einem Praktikanten verdeutlicht. Die Bezahlung eines Praktikums ist sehr unterschiedlich geregelt. Oft wird das Anbieten eines Praktikums als Lehrauftrag verstanden und das Praktikum bleibt Unvergütet. Ein Praktikum in Deutschland ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, wenn es sich um ein Pflicht Praktikum handelt und der Praktikant ordentlich eingeschriebener Student ist. Für ein Praktikum müssen sozialversicherungspflichtige Abgaben gezahlt werden, wenn die Vergütung die Grenze von 400 Euro überschreitet und das Praktikum nicht durch eine Hochschulordnung abgedeckt ist. Da es sehr unterschiedliche Praktikantenverträge gibt, sind auch die rechtlichen Aspekte eines Praktikums sehr unterschiedlich.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen
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Was ist ein Studentenjob? Wird ein Student neben seines Studiums für einen Arbeitgeber tätig, bezeichnet man dies umgangssprachlich als Studentenjob.In bestimmten Branchen sind Studentjobs üblicher als in anderen. Hierzu gehören Studentenjobs in der Gastronomie, in Callcentern und in der Produktion. Idealerweise bestehen zwischen dem Studentenjob und dem Studium gewisse Parallelen, sodass neben dem Verdienst auch noch hinzu kommt, dass der Student sein Wissen vertiefen kann. Überschreitet ein Studentenjob 19 Arbeitsstunden in der Woche nicht, so ist dieser nicht voll versicherungspflichtig. Durch einen Studentenjob besteht jedoch immer auch eine Rentenversicherungspflicht. Die rechtlichen Aspekte zum Thema Studentenjob können nicht pauschal erläutert werden, da der Arbeitsvertrag und somit auch das Vertragsverhältnis zwischen Student und Arbeitgeber sehr unterschiedlich ausfallen kann. Oft wird ein Studentenjob als Minijob oder Midijob angeboten. Teilweise sogar auf freiberuflicher Basis, hierbei muss jedoch geprüft werden, ob es sich dabei nicht um eine Scheinselbstständigkeit handelt. In den Betrieben auch bekannt auch als Job, Jobs, Studentenjob, Studentenjobs, Nebenjob, Nebenjobs, Nebentätigkeit, Nebentätigkeiten, Aushilfsjob oder Aushilfsjobs.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen
Eine Haftung durch Recruitment Specialist, für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Zum Jobartikel
Was bedeutet Teilzeit? Unter Teilzeit versteht man grundsätzlich, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit weniger beträgt, als die normalerweise übliche wöchentliche Arbeitszeit des Unternehmens.
Der einzige Unterschied zu einem Vollzeitvertrag besteht darin, dass die wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist. Es wird zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit unterschieden, wobei es hierbei keine eindeutigen Grenzen gibt. Meistens liegen die üblichen Arbeitszeiten in Vollzeitverträgen zwischen 35 und 40 Arbeitsstunden in der Woche. Teilzeit arbeitet ist nicht in jedem Unternehmen gleich organisiert, fixe Arbeitsstunden, flexible Abrufe, fixe Arbeitstage und ähnliches sind mögliche Formen einer Teilzeitbeschäftigung. Aufgrund dieser Unterschiede sind keine Pauschalangaben zu steuerlichen Aspekten möglich. Abgaben an die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und an die Arbeitslosenversicherung müssen daher im Einzelfall überprüft werden.Generell besteht für jeden Arbeitnehmer die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, unter der Voraussetzung, dass dieser länger als ein halbes Jahr in diesem Unternehmen beschäftigt ist und die Größe des Betriebes 15 Mitarbeiter nicht unterschreitet. Eine Ausnahme sind Auszubildende, auf sie trifft der Anspruch auf Teilzeitarbeit nur unter besonderen Umständen zu. Ist ein Arbeitnehmer länger als 2 Jahre im Unternehmen beschäftigt, besteht die Möglichkeit einer weiteren Reduzierung der Teilzeit. Das Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, aufgrund wichtiger betrieblicher Gründen einer Arbeit in Teilzeit zu widersprechen. Beispiele einer solchen Begründung sind Störungen des Betriebsablaufs, unangemessene Mehrkosten und die Gefährdung der Sicherheit.
Eine Haftung durch Recruitment Specialist, für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommenZum Jobartikel
Was ist Zeitarbeit? Zeitarbeit wird auch als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing bezeichnet. Dabei wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen überlassen. Man spricht oft auch von einer Art Dreiecksverhältnis, da es sich um ein Zusammenspiel von Kunde/Unternehmen, Zeitarbeitsnehmer und Zeitarbeitsunternehmen handelt. Aufgrund unterschiedlichster Art und Umfangs eines Beschäftigungsverhältnisses können Angaben zu steuerlichen Aspekten nicht pauschalisiert werden. Sozialversicherungspflichtige Abgabe müssen somit individuell geklärt werden. Die rechtlichen Aspekte der Zeitarbeit werden durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Deutschland geregelt. Wichtig hierbei ist, dass die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften erlaubnispflichtig ist. Eine zeitliche Befristung der Überlassung bzw. Entleihung im Rahmen der Zeitarbeit gibt es nicht mehr.
FFür sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen
Eine Haftung durch Recruitment Specialist, für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Zum Jobartikel
Was ist ein Werkstudent?
Ein Werkstudentenjob unterscheidet sich zu seiner fachlichen Nähe zum Studienfach von einem normalen Studentenjob. In den allermeisten Fällen arbeiten Werkstudenten als Teilzeitbeschäftigte, die den ganz normalen arbeitsrechtlichen Regeln unterliegen. Hierbei kann es sich um einen Minijob, Minijob, eine kurzfristige oder um eine reguläre studentische Beschäftigung handeln. Werkstudenten haben auch die Möglichkeit, mehreren Beschäftigungsarten gleichzeitig nachzugehen. Wichtig dabei ist, dass sie regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bei ihrem Arbeitgeber einreichen, der sie dann an die Krankenkasse weiter leitet.
Als Werkstudenten bezeichnet man Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Erwerbstätigkeit ausüben. Denn nur immatrikulierte Studierende, die sich nicht im Urlaubssemester befinden und die noch vor ihrer Abschlussprüfung stehen, gelten als Werkstudenten. Werkstudenten sind von Zahlungen in die Sozialversicherung, mit Ausnahme der Rentenversicherung befreit. Dies gilt jedoch nicht bei einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung. In diesem Fall müssen überhaupt keine Abgaben gemacht werden. Werkstudenten, die der kostenlosen Familienversicherung angehören, müssen die Einkommensgrenzen beachten. Um als Werkstudent zu arbeiten, darf die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werden. Diese Grenze gilt auch, wenn ein Werkstudent mehrere Nebentätigkeiten ausübt.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen.
Eine Haftung durch Recruitment Specialist, für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Zum Jobartikel
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Recruitment Specialist Job Ratgeber
Was ist ein Minijob?
Als Minijob wird eine geringfügige Beschäftigung verstanden. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Aushilfe, Nebenjob, Studentenjob, 400€ Job) wird entweder ein geringes Arbeitsendgeld bezahlt oder die Beschäftigung ist nur von sehr kurzer Dauer. Überschreitet das Arbeitsentgelt die Höhe von 400 Euro nicht, wird von einem Minijob gesprochen. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle. Auch wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr nicht länger als zwei Monate andauert, oder die Grenze von insgesamt 50 Arbeitstagen nicht überschreitet, wird von einem Minijob gesprochen. Bei einem Minijob müssen keine Beträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Für den Arbeitgeber hingegen gilt bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung die Abgabe eines Pauschalbetrages in Höhe von 13% für die Krankenversicherung und in Höhe von 15% für die Rentenversicherung. Ein Minijob kann auch neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden. Selbst mehrere Minijobs sind möglich, könnten allerdings Auswirkungen auf die Krankenversicherung und Rentenversicherung haben. Es ist wichtig zu wissen, dass mehrere Minijobs zusammengerechnet werden, die dann insgesamt die Entgelt Grenze von 400 Euro und die Kurzzeitig Grenze von zwei Monaten oder 50 Tagen nicht überschreiten dürfen. Ein Minijob ist nicht das gleiche wie ein 400-Euro-Job. Bei einem Minijob besteht nämlich auch die Möglichkeit weitaus weniger als 400 Euro monatlich zu verdienen. Bei einem 400-Euro-Job hingegen, gilt neben der Obergrenze des Gehaltes von 400 Euro monatlich auch die Kurzzeitig Grenze. Zu beachten ist, dass bei Kurzarbeit ein zusätzlicher Minijob möglicherweise auf das Kurzarbeitergehalt angerechnet werden kann. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Minijob) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Was ist ein Nebenjob?
Ein Nebenjob ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Nebentätigkeit.
Unter Umständen kann ein Nebenjob je nach Umfang und Art der Tätigkeit genehmigungspflichtig sein. Auch die steuerlichen Aspekte unterscheiden sich je nach Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses. Man kann pauschal nichts über die Abgaben an die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sagen, sie müssen von Einzelfall zu Einzelfall überprüft werden. Fällt der Nebenjob unter eine geringfügige Beschäftigung, so müssen für den Nebenjob keine Beiträge an die verschiedenen Versicherungen gezahlt werden. Grundsätzlich kann jeder einer Nebentätigkeit nachgehen. Unter Umständen kann der Nebenjob jedoch genehmigungspflichtig sein. Möchte man neben seiner Haupttätigkeit einen Nebenjob nachgehen, sollte man vor Antritt des Nebenjobs seinen Arbeitsvertrag prüfen. Oft steht in solchen Verträgen die Klausel, dass die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden muss. Möchte man seine Haupttätigkeit nicht gefährden, sollte man sich auch immer an diese Klausel halten. Einen Nebenjob verbieten darf der Arbeitgeber nicht. Eine Ausnahme ist hierbei das Arbeiten für die Konkurrenz. Auch die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers darf durch die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht eingeschränkt werden. Auch an das Arbeitsschutzgesetz muss man sich halten. Es besagt, dass die insgesamt Wochenstundenzahl beider Tätigkeiten nicht die Grenze von 48 Wochenstunden überschreiten darf. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Nebenjob) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Was ist ein Aushilfsjob?
Als Aushilfsjob bezeichnet man eine Tätigkeit, die auch ohne fachspezifische Kenntnisse ausgeübt werden kann.
Ein Aushilfsjob wird meistens befristet angeboten und dient häufig dem Nebenerwerb. Wie auch bei einer Nebentätigkeit unterscheiden sich die steuerlichen Aspekte je nach Umfang und Art des Beschäftigungsverhältnisses. Man kann keine Pauschalangaben über die Abgaben an die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung machen, sie müssen von Fall zu Fall überprüft werden. Fällt der Aushilfsjob unter eine geringfügige Beschäftigung, so fallen für den Aushilfsjob keine Beiträge an die verschiedenen Versicherungen an. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Aushilfsjob) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Was ist ein Praktikum?
Ein Praktikum dient dazu, theoretisch erworbene Fachkenntnisse in der Praxis zu vertiefen.
Ein Praktikum ist nur von begrenzter Dauer und ermöglicht die Erlernung von neuem Wissen und die Aneignung neuer Fähigkeiten. Auch die Funktionsweise von Organisationen wird einem Praktikanten verdeutlicht. Die Bezahlung eines Praktikums ist sehr unterschiedlich geregelt. Oft wird das Anbieten eines Praktikums als Lehrauftrag verstanden und das Praktikum bleibt unvergütet. Ein Praktikum in Deutschland ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt und der Praktikant ordentlich eingeschriebener Student ist. Für ein Praktikum müssen sozialversicherungspflichtige Abgaben gezahlt werden, wenn die Vergütung die Grenze von 400 Euro überschreitet und das Praktikum nicht durch eine Hochschulordnung abgedeckt ist. Da es sehr unterschiedliche Praktikantenverträge gibt, sind auch die rechtlichen Aspekte eines Praktikums sehr unterschiedlich. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Praktikum) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Was ist ein Studentenjob?
Wird ein Student neben seinem Studium für einen Arbeitgeber tätig, bezeichnet man dies umgangssprachlich als Studentenjob.
In bestimmten Branchen sind Student Jobs üblicher als in anderen. Hierzu gehören Studentenjobs in der Gastronomie, in Callcentern und in der Produktion. Idealerweise bestehen zwischen dem Studentenjob und dem Studium gewisse Parallelen, sodass neben dem Verdienst auch noch hinzukommt, dass der Student sein Wissen vertiefen kann. Überschreitet ein Studentenjob 19 Arbeitsstunden in der Woche nicht, so ist dieser nicht voll versicherungspflichtig. Durch einen Studentenjob besteht jedoch immer auch eine Rentenversicherungspflicht. Die rechtlichen Aspekte zum Thema Studentenjob können nicht pauschal erläutert werden, da der Arbeitsvertrag und somit auch das Vertragsverhältnis zwischen Student und Arbeitgeber sehr unterschiedlich ausfallen kann. Oft wird ein Studentenjob als Minijob oder Minijob angeboten. Teilweise sogar auf freiberuflicher Basis, hierbei muss jedoch geprüft werden, ob es sich dabei nicht um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Studentenjob) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Was bedeutet Teilzeit und Vollzeit?
Unter Teilzeit versteht man grundsätzlich, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit weniger beträgt, als die normalerweise übliche wöchentliche Arbeitszeit des Unternehmens.
Der einzige Unterschied zu einem Vollzeitvertrag besteht darin, dass die wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist. Es wird zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit unterschieden, wobei es hierbei keine eindeutigen Grenzen gibt. Meistens liegen die üblichen Arbeitszeiten in Vollzeitverträgen zwischen 35 und 40 Arbeitsstunden in der Woche. Teilzeit arbeitet ist nicht in jedem Unternehmen gleich organisiert, fixe Arbeitsstunden, flexible Abrufe, fixe Arbeitstage und ähnliches sind mögliche Formen einer Teilzeitbeschäftigung. Aufgrund dieser Unterschiede sind keine Pauschalangaben zu steuerlichen Aspekten möglich. Abgaben an die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und an die Arbeitslosenversicherung müssen daher im Einzelfall überprüft werden. Generell besteht für jeden Arbeitnehmer die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, unter der Voraussetzung, dass dieser länger als ein halbes Jahr in diesem Unternehmen beschäftigt ist und die Größe des Betriebes 15 Mitarbeiter nicht unterschreitet. Eine Ausnahme sind Auszubildende, auf sie trifft der Anspruch auf Teilzeitarbeit nur unter besonderen Umständen zu. Ist ein Arbeitnehmer länger als 2 Jahre im Unternehmen beschäftigt, besteht die Möglichkeit einer weiteren Reduzierung der Teilzeit. Das Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, aufgrund wichtiger betrieblicher Gründen einer Arbeit in Teilzeit zu widersprechen. Beispiele einer solchen Begründung sind Störungen des Betriebsablaufs, unangemessene Mehrkosten und die Gefährdung der Sicherheit. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Teilzeit) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit wird auch als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing bezeichnet.
Dabei wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen überlassen. Man spricht oft auch von einer Art Dreiecksverhältnis, da es sich um ein Zusammenspiel von Kunde/Unternehmen, Zeitarbeitsnehmer und Zeitarbeitsunternehmen handelt. Aufgrund unterschiedlichster Art und Umfangs eines Beschäftigungsverhältnisses können Angaben zu steuerlichen Aspekten nicht pauschalisiert werden. Sozialversicherungspflichtige Abgabe müssen somit individuell geklärt werden. Die rechtlichen Aspekte der Zeitarbeit wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Deutschland geregelt. Wichtig hierbei ist, dass die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften erlaubnispflichtig ist. Eine zeitliche Befristung der Überlassung bzw. Entleihung im Rahmen der Zeitarbeit gibt es nicht mehr. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Zeitarbeit& Arbeitsvermittlung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Was ist ein Werkstudent?
Als Werkstudenten bezeichnet man Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Erwerbstätigkeit ausüben.
Ein Werkstudentenjob unterscheidet sich zu seiner fachlichen Nähe zum Studienfach von einem normalen Studentenjob. In den allermeisten Fällen arbeiten Werkstudenten als Teilzeitbeschäftigte, die den ganz normalen arbeitsrechtlichen Regeln unterliegen. Hierbei kann es sich um einen Minijob, eine kurzfristige oder um eine reguläre studentische Beschäftigung handeln. Werkstudenten haben auch die Möglichkeit, mehreren Beschäftigungsarten gleichzeitig nachzugehen. Wichtig dabei ist, dass sie regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bei ihrem Arbeitgeber einreichen, der sie dann an die Krankenkasse weiter leitet. Denn nur immatrikulierte Studierende, die sich nicht im Urlaubssemester befinden und die noch vor ihrer Abschlussprüfung stehen, gelten als Werkstudenten. Werkstudenten sind von Zahlungen in die Sozialversicherung, mit Ausnahme der Rentenversicherung befreit. Dies gilt jedoch nicht bei einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung. In diesem Fall müssen überhaupt keine Abgaben gemacht werden. Werkstudenten, die der kostenlosen Familienversicherung angehören, müssen die Einkommensgrenzen beachten. Um als Werkstudent zu arbeiten, darf die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werden. Diese Grenze gilt auch, wenn ein Werkstudent mehrere Nebentätigkeiten ausübt. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Werkstudent) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen.Beschreibungen um den Bereich Arbeit von Jobs bis Nebenjobs:
Stellenausschreibung:
Die Stellenausschreibung ist die personalwirtschaftliche Ausschreibung einer organisatorischen Stelle, hauptsächlich für Arbeitnehmerbeziehungen. Sie kann innerbetrieblich (intern) oder außerbetrieblich (extern) erfolgen. Die Stellenausschreibung kommt als Anstoß für entsprechendes Stellenbesetzungsverfahren und als Bewerbungsanreiz sowohl in der Anbahnungsphase eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses in Betracht als auch bei Stellen des öffentlichen Dienstes. Beamtenrechtlich ist die Stellenausschreibung in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, um z. B. die Bestenauslese zu gewährleisten oder die Förderung von Frauen zu begünstigen.Stellenanzeigen:
Öffentliche Stellenanzeigen werden in Stellenbörsen, klassischerweise in Printmedien, vor allem Tageszeitungen, seit Mitte der 1990er Jahre auch auf der eigenen Website veröffentlicht. Bis in die 1990er Jahre hinein war das Hauptmedium für Stellenanzeigen die Tageszeitung. Im Gegensatz zu den Stellenangeboten für Führungskräfte, die in wenigen überregionalen Tageszeitungen und in Verbandszeitschriften zu finden sind, steht das Gros der Stellenanzeigen in der lokalen Presse. Mit zunehmender Verbreitung des Internets werden mehr und mehr Stellen auch online angezeigt. Der Vorteil von Online-Stellenanzeigen liegt darin, dass sich Bewerber wesentlich schneller und übersichtlicher über offene Stellen informieren und bewerben können. Für Unternehmen wiederum besteht der Vorteil darin, dass Online-Stellenanzeigen wesentlich günstiger sind und über einen längeren Zeitraum laufen (üblicherweise vier Wochen). Stellenanzeigen werden häufig im Sinne von „Idealkandidaten“ formuliert. Da es diese selten gibt, kann es für einen Bewerber bereits lohnen, sich ab einer Übereinstimmung von 60 % zwischen Anforderungsprofil und persönlichem Profil zu bewerben. Immer häufiger ist zu beobachten, dass Stellenanzeigen mit Karriereinformationen verknüpft werden um dem Stellensuchenden hilfreiche Tipps und Tricks bei der Stellenbewerbung anzubieten.Minijob:
Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“) ist im deutschen Recht ein Arbeitsverhältnis mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder kurzer Dauer (kurzfristige Beschäftigung), jeweils im Vergleich zu einem Normalarbeitsverhältnis. Für diese Arbeitsverhältnisse gelten teilweise andere Regeln als für Normalarbeitsverhältnisse.Promotionjob:
Der Promotionjob ist eine zeitlich regulierte, erwerbswirtschaftliche Beschäftigung. Die Aktionen werden meist von freien Mitarbeitern oder Studenten auf selbstständiger Basis ausgeführt. Hostessen- und Promotion Tätigkeiten auf Messen sind keine selbstständige Tätigkeit, wie aus dem Urteil des Landessozialgericht Hessen (Aktenzeichen Hessisches Landessozialgericht L8/14KR334/04; S30/9KR2810/02(Sozialgericht Frankfurt/M.) hervorgeht. Diese müssen daher auf Lohnsteuerkarte ausgeführt werden. Im Vordergrund des Promotionjobs stehen Maßnahmen zum Vertrieb / Verkauf bzw. zur Bekanntmachung eines Produktes beziehungsweise einer Marke. Die Tätigkeiten werden häufig in Verbindung gebracht mit Schlagworten wie Sales-Promotion (= Verkaufsförderung), Merchandising, Street-Promotion, Moderation, Sampling, Produkt-Marketing usw. Die Promotion-Aktion ist ein Marketinginstrument zur Steigerung des Absatzes eines Produktes. Für langfristige Kampagnen werden meist hauptberufliche Powerjobber eingesetzt. Bei einmaligen oder kurzfristigen Promotion ist es üblich, Einsteiger, Studenten und Gelegenheitsjobber zu beschäftigen, da sie dabei kein oder nur wenig spezielles Wissen oder spezielle Fertigkeiten brauchen.Jobbörse:
Eine Jobbörse ist ein Internet-basierter Online-Stellenmarkt, in welchem der Betreiber Stellenangebote von Arbeitgebern und / oder Stellengesuche von Bewerbern mittels Informationsabfrage und –Selektion zur Vermittlung bereit, stellt. Stellenangebote bzw. Stellengesuche sollen originäre Einträge bei einer Jobbörse sein. Job-Suchmaschinen und Wiederverwerter sind demzufolge keine eigenständigen Jobbörsen, da diese Angebote bzw. Gesuche bereits in einer anderen Jobbörse im Internet erschienen sind. Jobbörsen können bilaterale Stellenmärkte (Angebote und Gesuche) oder unilaterale Stellenmärkte (entweder Angebote oder Gesuche) sein, je nach Betriebsmodell der betreffenden Jobbörse. HR-Portale mit allgemeinen Informationen zu Bewerbungstipps und Arbeitsmarkt sind mangels spezifischer Stellenangebote oder Stellengesuche keine Jobbörsen im Sinne dieser Definition. Ebenso sind Arbeitgeber-Stellenportale, auf denen Stellenanzeigen veröffentlicht werden, keine Jobbörse, da diese Arbeitgeber-Stellenmärkte ausschließlich Stellenangebote für die eigene Firma und nicht von Dritten veröffentlichen. Andere Namen für Jobbörse sind Jobportal, Online Stellenmarkt, online Stellen Anzeigen.Praktikum:
Der Begriff Praktikum (Plural: Praktika) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung zuvor erworbener theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation.Ausbildung:
Ausbildung umfasst die Vermittlung von Vermögen (Fähigkeit)en, Kenntnissen und Wissen an einen Auszubildenden oder Studenten durch eine ausbildende Stelle.Job:
Job (britisch ['d??b], amerikanisch ['d???b], deutsch ['d??p] oder umgangssprachlich ['??p]) bezeichnet • in der Umgangssprache (allerdings zunehmend auch amtlich, siehe z. B. Jobcenter), einen Arbeitsplatz, eine Stellung, eine berufliche Tätigkeit, eine (vorübergehende) einträgliche Beschäftigung zum Zweck des Gelderwerbs; eigentliche Bedeutung ist das Ausüben einer niederen Tätigkeit zwecks zusätzlichen Gelderwerbs, etwa der Verteilung von Werbeprospekten am WochenendeNebentätigkeit:
Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers oder Beamten ausgeübt wird. Außerdem kann auch die Betätigung eines Schülers gemeint sein.Recruitment (dt. Personalbeschaffung):
Die Personalbeschaffung (engl. Recruitment, Recruiting) ist Teil der Personalwirtschaft und befasst sich mit der Deckung eines zuvor definierten Personalbedarfs. Bevor Personal beschafft wird, wird der Personalbedarf in der gewünschten Anzahl, zur gewünschten Zeit am gewünschten Ort und – besonders wichtig – mit den erforderlichen Qualifikationen ermittelt. Zur Berechnung des quantitativen Personalbedarfs dient der Abgleich zwischen vorhandenen Kapazitäten mit dem konkreten Bedarf unter Zuhilfenahme der Kennzahlmethode bzw. der Stellenplanmethode. Die Stellenbeschreibung dient schließlich der qualitativen Beschreibung des Bedarfs.Stellenbeschreibung:
Eine Stellenbeschreibung ist die verbindliche und in einheitlicher Form abgefasste Festlegung der Eingliederung einer Stelle in den Organisationsaufbau. Ihre Ziele, Aufgaben und Kompetenzen, sowie ihre wichtigsten Beziehungen zu anderen Stellen werden hier erfasst. Sie sollte knapp und eindeutig formuliert sein und regelmäßig überprüft werden. In einer Stellenbeschreibung werden die Zielsetzung der Stelle, die Aufgaben, und die Kompetenzen des Stelleninhabers durch genaue Formulierung beschrieben. Die Ziele der Stellenbeschreibung liegen in der Transparenz, in der Verbesserung der Organisationsstrukturen und in der Erleichterung der Kontrolle und Beurteilung.Anforderungsprofil:
Das Anforderungsprofil ist die Beschreibung von vorausgesetzten oder gewünschten Eigenschaften (Fähigkeiten, Merkmalen). Das Anforderungsprofil muss eindeutig zeigen, welche Qualifikationen, Kompetenzen und welche Erfahrungen für die ausgeschriebene Stelle notwendig sind. Sie ist eine tabellarische Anordnung von bestimmten Anforderungen des Betriebes an Bewerber/innen, Auszubildende oder Mitarbeiter/innen im Hinblick auf bestimmte Tätigkeiten. In dieser Tabelle kann die Bedeutung jedes einzelnen Anforderungsmerkmals für den Betrieb und bestimmte Tätigkeiten gewichtet werden. An diesem Punkt ist die nötige Vorarbeit geleistet, um eine Stellenausschreibung anzufertigen.Stellenausschreibung:
Eine Stellenausschreibung (auch Besetzungsbild) umfasst die Anforderungen an eine neu zu besetzende Stelle in einem Unternehmen. Sie kann innerbetrieblich (intern) oder außerbetrieblich (extern) erfolgen. Die Stellenausschreibung enthält weniger detaillierte Elemente als eine Stellenbeschreibung. Der Schwerpunkt beim Besetzungsbild liegt eher im Bereich der sozialen und fachlichen Kompetenzanforderungen sowie der groben Arbeitsziele. Bei der innerbetrieblichen Stellenausschreibung wird den Mitarbeitern eine freie Stelle z. B. durch Rundschreiben bekannt gegeben. Dies bedeutet, dass sich Arbeitnehmer um eine andere Position im Unternehmen bewerben können. Der innerbetriebliche Bewerber muss dabei nicht bevorzugt werden, wobei nach gängiger Praxis interne Bewerber gegenüber externen Bewerbern bei vergleichbarer Qualifikation Vorrang erhalten. Parallel dazu können durchaus externe Personalbeschaffungsmaßnahmen getätigt werden. Informationen, welche den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden sollten, sind die Stellenbezeichnung, eine Kurzbeschreibung der Tätigkeit, die Zugehörigkeit zur Abteilung, die Filiale / Gruppe, die Arbeitszeiten, die erforderlichen Qualifikationen, die vorgesehene Vergütung und der vorgesehene Einsatzort.Stellenanzeige:
Bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein war das Hauptmedium für Stellenanzeigen die Tageszeitung. Im Gegensatz zu den Stellenangeboten für Führungskräfte, die in wenigen überregionalen Tageszeitungen und in Verbandszeitschriften zu finden sind, stehen die meisten Stellenanzeigen in der lokalen Presse. Mit zunehmender Verbreitung des Internets werden mehr und mehr Stellen auch online angezeigt (E-Recruiting). Der Vorteil von Online-Stellenanzeigen liegt darin, dass sich Bewerber wesentlich schneller und übersichtlicher über offene Stellen informieren und bewerben können. Für Unternehmen wiederum besteht der Vorteil darin, dass Online-Stellenanzeigen wesentlich günstiger sind und über einen längeren Zeitraum laufen. Stellenanzeigen werden häufig im Sinne von "Idealkandidaten" formuliert. Da es diese Idealkandidaten selten gibt, kann es für einen Bewerber bereits lohnen, sich ab einer Übereinstimmung von 60% zwischen Anforderungsprofil und persönlichem Profil zu bewerben.Bewerbung:
Auf die Stellenanzeige hin erhält das Unternehmen Bewerbungen. Eine Bewerbungsmappe besteht aus dem Anschreiben, einem Lebenslauf mit Bewerbungsfoto, Arbeitszeugnissen und aus Schulzeugnissen bzw. Abschlüssen etc. Die Anzahl der Bewerbungen hängt von der Lukrativität der Stelle ab. Die erhaltenen Bewerbungsunterlagen werden nach den im Anforderungsprofil gesetzten “Prioritäten“, “Wunsch- und Musskriterien“ sowie “idealen Voraussetzungen“ gesichtet und können durch die beigefügten Zeugnisse bestätigt oder ausgeschlossen werden. Hierzu haben die meisten Unternehmen ihre eigenen Ordnungskriterien, nach denen die Unterlagen ausgewertet werden. Doch auch der optische Eindruck, die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen und vor allem das Anschreiben sind ausschlaggebend für den Entschluss, den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.Bewerbungsgespräch:
Nach dem Auswahlverfahren lädt das Unternehmen die ausgewählten Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch ein. Hierzu kann ein Einstellungstest ähnlich einem IQ-Test gemacht werden. Es ist jedoch nicht unüblich, dass dem Bewerber abstrakte Aufgaben gestellt werden, wie zum Beispiel das Vorspielen einer Verkauf Situation o. Ä. Das Bewerbungsgespräch dient im Grunde dazu, einen persönlichen Eindruck vom Interessenten zu bekommen. Der persönliche Eindruck sagt meist mehr aus als jede schriftliche Bewerbung. Der Bewerber unterliegt beim Bewerbungsgespräch der Wahrheitspflicht, welche folgend kurz erklärt wird: • Berufsausbildung: Fragen danach muss der Arbeitnehmer umfassend beantworten. Ebenso muss er Auskünfte über seine früheren Arbeitgeber geben. • Straftaten: Über Vorstrafen muss der Arbeitnehmer Auskunft geben, wenn Sie einschlägig sind. Über laufende Ermittlungen darf er jedoch schweigen, auch wenn sie einschlägig sind. • Krankheit: Ein Arbeitnehmer darf bei Einstellung nach aktuellen Erkrankungen gefragt werden, wenn sie für die aufzunehmende Arbeit relevant sind. Das ist dann der Fall, wenn der Bewerber nicht in gleicher Weise einsatzfähig ist wie ein gesunder Kollege, wenn sich seine Kollegen anstecken könnten oder wenn damit zu rechnen ist, dass er in absehbarer Zeit arbeitsunfähig wird. • Schwerbehinderung: Eine Schwerbehinderung muss auf Nachfrage immer dann eingeräumt werden, wenn sich das Gebrechen auf die künftige Arbeitsleistung auswirken kann. Lügt der Bewerber, kann der Arbeitgeber kündigen. Probearbeit: Einige Unternehmen lassen die Bewerber jedoch erst für einen bestimmten Zeitraum Probearbeiten und entscheiden sich erst dann, ob sie mit dem Bewerber einen Arbeitsvertrag abschließen oder nicht.Student:
Ein Student (v. lat.: studens „strebend (nach), sich interessierend (für), sich bemühend um“) ist eine im tertiären Bildungsbereich, an Hochschulen, immatrikulierte Person, die dort eine akademische Ausbildung betreibt. Meist findet ein Studium statt, um sich für Berufe zu qualifizieren, für die der Erwerb eines akademischen Grades oder das Ablegen eines Staatsexamens vorausgesetzt oder zumindest wünschenswert ist. Das Studium erfordert die vorherige Immatrikulation (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. Mit der Immatrikulation (Einschreibung) erhält eine Person den Status eines Studenten, der durch die Ausgabe eines Studentenausweises bestätigt wird. Mit der Exmatrikulation erlischt dieser Status. Außerhalb der Hochschulen werden Studenten im tertiären Bildungsbereich an Berufsakademien, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien und Fachschulen bzw. Fachakademien ausgebildet. Ein Student besucht im Rahmen seines Studiums meistens Lehrveranstaltungen in den Gebäuden der jeweiligen Bildungseinrichtung. Eine Ausnahme bildet das Fernstudium. Der Begriff Student wird heutzutage aber auch für Schüler und Teilnehmer von Berufsfachschulen, Fernschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen verwendet. Als Übergang zur Forschung findet in manchen Ländern (z. B. Österreich) auch die Phase zur Erlangung des Doktorats, des höchsten akademischen Grades formal im Rahmen eines regulären Studiums statt, daher werden gelegentlich auch Doktoranden als „Promotionsstudenten“, in Österreich auch als „Doktorats studierende“ bezeichnet.Schüler:
Ein Schüler ist eine lernende Person, die von einer anderen Person (in der Regel einem Lehrer) innerhalb eines organisierten Rahmens (z. B. Schule, Lehrgang, Klasse, Einzelunterricht) über einen längeren Zeitraum etwas lernt. Der Schüler steht mit seinem Lehrer in regelmäßigem Kontakt. Sinn und Ziel dieses Schüler-Lehrer-Verhältnisses ist ein kontinuierlicher Lernprozess, bei dem der Schüler seine Fähigkeiten und/oder sein Wissen und/oder seine Einsichten erweitert und vertieft. Oftmals steht am Ende oder an Zwischenetappen dieses Lernprozesses eine Überprüfung des Lernfortschritts (Prüfung, Test).Verdienst:
Das Verdienst wird einer Person zugebilligt, deren Taten oder Wirken über ihre Pflichten hinaus ein besonderer Wert in moralischer Hinsicht zugemessen wird, insbesondere, wenn sie ohne Rücksicht auf die Folgen für das persönliche Schicksal in redlicher Absicht erbracht worden sind. Verdienst zu erwerben wird auch in der Bedeutung verwendet, etwas Gutes über die anerkannte Norm hinaus zu tun.Hostess:
Eine Hostess ist eine zur Betreuung von Gästen bei Reise- oder Fluggesellschaften (siehe Flugbegleiter) bzw. Großveranstaltungen (Kongresse, Messen) angestellte Frau, von der adäquate Umgangsformen, in der Regel Fremdsprachenkenntnisse und meist auch ein ansprechendes Erscheinungsbild verlangt werden. In Deutschland werden die meisten Hostessen zumeist von speziellen Hostess Agenturen, die in der Regel auch in den führenden Messestädten ihren Geschäftssitz haben, vermittelt.Gastronomie:
Die Gastronomie (aus griechisch ??st??- gastri- - Bauch- und griechisch ??µ?? -nomos - Gesetz). Gaststättengewerbe; feine Kochkunst) ist in der deutschen Sprache der Teilbereich des Gastgewerbes, welcher sich mit der Verköstigung zahlender Gäste in Gaststätten befasst und ein Teilbereich der Gemeinschaftsverpflegung. Gastronomie ist eine Dienstleistung. Die Betreiber von Gastronomiebetrieben in Deutschland werden Gastwirte, im gehobenen Sprachgebrauch Gastronomen, genannt und sind z. B. organisiert im „Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V.“ (DEHOGA), die Arbeitnehmerseite in der „Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten“. Der Kunde wird in der Gastronomie zum Gast. Im 19. Jahrhundert wurde eine Gaststätte als Restauration bezeichnet. Gastronomiebetriebe unterliegen den Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelhygiene bei der Behandlung von Lebensmitteln, der Zubereitung von Speisen und dem Ausschank von Getränken. Sachkundige Personen der Lebensmittelüberwachung, in Deutschland in der Regel Lebensmittelkontrolleure, suchen die Betriebe regelmäßig und unangemeldet auf. Sie verlangen von dem Betreiber die Beseitigung von Mängeln und können in schweren Fällen den Betrieb bis zur Beseitigung der Mängel schließen. Die Bediensteten im Bereich der Zubereitung und Darreichung von unverpackten Lebensmitteln mussten bis 2001 über ein regelmäßig zu erneuerndes Gesundheitszeugnis verfügen. Seit 2001 benötigen Angestellte im Lebensmittelgewerbe eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese wird beim ersten Mal durch das Gesundheitsamt durchgeführt und muss ab dann von den Vorgesetzten jährlich wiederholt werden. In Österreich muss jede Gaststätte, die alkoholische Getränke ausschenkt, auch mindestens zwei Sorten nicht-alkoholischer Getränke anbieten, die nicht teurer sind als das billigste alkoholische Getränk. Diese Getränke müssen speziell gekennzeichnet werden. („Jugendgetränk“, § 112 (4) GewO) Bsp. Jobs aus der Gastronomie: Servicekraft, Kellner, Restaurantfachmann / Frau, Koch, Jungkoch,Küche:
Als Küche wird ein Raum innerhalb einer Wohnung, einer gastronomischen Einrichtung oder einer Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung bezeichnet, der vorwiegend zur Zubereitung und teilweise zur Lagerung von Speisen genutzt wird. Neben ihrer reinen Funktion als Ort der Zubereitung von Nahrung, ist die Küche im Laufe ihrer Entwicklungsgeschichte immer wieder ein bestimmendes Element der Entwicklung von Wohnformen und Abbild gesellschaftlicher Strukturen gewesen. Heute sind Küchen je nach Verwendungszweck und Hintergrund sehr differenziert und nicht nur als reine Kochlokation im Gebrauch. Waren Küchen früher reine Funktionsanlagen, sind heutige Küchen teilweise auch Ausdruck des persönlichen Lebensstils. Zur Grundausstattung moderner Privatküchen gehört neben Herd und Ofen auch eine Spüle, ein Kühlschrank sowie in zunehmenden Maße eine Mikrowelle und eine Geschirrspülmaschine. Spezielle Anforderungen an Sonderformen der Küche bedingen teilweise erhebliche Unterschiede in Ausstattung und Nutzung.Aushilfe, Aushilfen, Aushilfstätigkeiten, Aushilfsstelle, Aushilfsstellen:
Aushilfstätigkeiten bezeichnen in der Regel Arbeitsverhältnisse, die ohne fachspezifische Ausbildung ausgeführt werden können. Diese Tätigkeiten sind oft befristet, um Fachpersonal für schwierigere Arbeiten frei zu halten, oder Kapazitätsengpässe (z. B. während der Hochsaison) abzufedern. Aushilfstätigkeiten sind vor allem in der Gastronomie, im Schausteller- und Baugewerbe gefragt. Aushilfstätigkeiten werden häufig von Studenten oder Praktikanten ausgeführt.Arbeitsmarkt, Arbeitsmärkte:
Der Arbeitsmarkt ist das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskraft in einer Volkswirtschaft.Stundenlohn, Stundenlöhne:
Der Zeitlohn ist eine Form des Arbeitsentgeltes, bei welcher der Arbeitnehmer ausschließlich auf Basis der geleisteten Arbeitszeit sein Entgelt erhält[1]. Handelt es sich bei der zugrunde gelegten Einheit um die Stunde, spricht man vom Stundenlohn[2]. Trotz der Bezeichnung als Lohn wird der Begriff Zeitlohn auch auf das Gehalt eines Angestellten angewendet, wenn dieser nach der geleisteten Arbeitszeit vergütet wird.Beschäftigung, Beschäftigungen:
Der Begriff der Beschäftigung ist in Deutschland im Vierten Buch Sozialgesetzbuch definiert, in dem es um die Sozialversicherung geht. In § 7 Absatz 1 heißt es: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“ Zentraler Bestandteil der Beschäftigung ist demnach die Weisung. Eine Tätigkeit kann also auch dann als Beschäftigung gelten, wenn sie nicht entlohnt wird.Mitarbeiter:
Ein Mitarbeiter ist mit anderen, also weiteren Arbeitern bzw. Arbeitnehmern, zusammen tätig. Heute steht der Begriff Mitarbeiter im Allgemeinen für die Beschäftigten eines Unternehmens – wo keineswegs alle direkt zusammen arbeiten. Ein Mensch, der ein Teil für ein Endprodukt fertigt, muss zum Beispiel nicht unbedingt mit dem Hand in Hand schaffen, der das Produkt zusammensetzt. Man benutzt den Begriff Mitarbeiter auch für den/die Untergebenen in bürokratischen Hierarchien. In dieser Lesart werden zur Unterscheidung gleichrangige Arbeitskräfte als Kollegen bezeichnet. In modernen Organisationen ist allerdings auch eine hierarchiefreie Benutzung des Begriffs Mitarbeiter üblich. In größeren Büros der freien Berufe (z. B. bei Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälten) werden die angestellten Akademiker (hier also Architekten, Ingenieure, Juristen) als Mitarbeiter bezeichnet, nicht jedoch die Hilfskräfte, wie Zeichner, Sekretäre usw. Es wird auch die Meinung vertreten, Mitarbeiter sei ein ideologischer Begriff, der die tatsächlichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse in den Unternehmen verschleiere. Er täusche Gleichwertigkeit und Harmonie vor, blende objektive, nicht zu lösende Widersprüche der Interessen aus und sei letztlich ein Begriff der Täuschung im Interesse derjenigen, die die reale Verfügungsgewalt über die Unternehmen innehätten.Betrieb:
Ein Betrieb ist eine systemunabhängige Wirtschaftseinheit zur Fremdbedarfsdeckung. Konstitutive Merkmale des Betriebs sind nach Erich Gutenberg die Kombination von Produktionsfaktoren, das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und das Prinzip des finanziellen Gleichgewichts. Betriebe kommen in allen Wirtschaftssystemen vor und transformieren aus prozessorientierter Sicht Inputs zu Outputs. Innerhalb einer marktwirtschaftlichen Ordnung werden grundsätzlich zwei Betriebstypen unterschieden: Unternehmen sowie öffentliche Betriebe und Verwaltungen. Eine Zentralverwaltungswirtschaft kennt dagegen diese Unterscheidung nicht. Für die Definitionen der Rubrik, „Sonstige Beschreibungen um den Bereich Arbeit“, haben wir http://de.wikipedia.org/ als Quelle benutzt. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Sonstige Beschreibungen um den Bereich Arbeit) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 18.5.2010Zum Jobartikel
Was ist ein 400€ Job?Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“) ist im deutschen Recht ein Arbeitsverhältnis mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder kurzer Dauer (kurzfristige Beschäftigung), jeweils im Vergleich zu einem Normalarbeitsverhältnis. Für diese Arbeitsverhältnisse gelten teilweise andere Regeln als für Normalarbeitsverhältnisse.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen.
Eine Haftung durch Recruitment Specialist , für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Zum Jobartikel
Stellenanzeigen richtig schreibenEine viel zu wenig beachtete Tatsache ist, dass auch eine Stellenanzeige richtig formuliert und gestaltet werden muss, um potentielle Bewerber zu locken. Achten Sie auf Grammatik und Rechtschreibfehler, befinden sich Fehler in Ihrem Angebot, kann dies dazu führen, dass Ihr Unternehmen als unseriös empfunden wird und potentielle Bewerber sich lieber bei der Konkurrenz bewerben. Auch Online-Stellenangebote müssen ordentlich formuliert und am liebsten grafisch anschaulich gestaltet werden. Versetzen Sie sich in die Lage der Bewerber. Wen suchen Sie? Was könnte Ihre Zielgruppe ansprechen? Onlineuser haben unter all den anderen Information des www nur wenig Zeit, um genau Ihre Stellenanzeige interessant zu finden. Muss ein potentieller Bewerber lange scrollen, um Ihr komplettes Angebot an zu sehen, schreckt das oft ab. Halten Sie ihr Stellenangebot möglichst kurz und knackig und benutzen Sie lockere, aber sehr konkrete Texte. Füllen Sie Ihre Stellenbeschreibung mit Leben, beschreiben Sie die zukünftigen Tätigkeiten so konkret wie möglich. Vergessen Sie dabei auch keine der zukünftigen Tätigkeiten. Identifiziert sich ein zukünftiger Bewerber mit Ihrer Stellenanzeige, ist es kein weiter Weg mehr vom potentiellen Bewerber zu einem Arbeitnehmer, der gut zu ihrem Unternehmen passt. Gern können Sie auch Ihre Anzeige mit Bildern bestücken. Besonders gut kommen Bilder von zukünftigen Arbeitskollegen oder des Gebäudes an, auch ein Logo Ihres Unternehmens kann für eine erste Identifikation mit Ihrem Unternehmen auf Seiten des potenziellen Bewerbers sorgen. Um sich einen richtigen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen zu formen, kann sich auch eine interne Beschreibung der angebotenen Stellen als sehr nützlich erweisen. Beschreiben Sie Ihr Unternehmen auch bei Ihrer Annonce. Auf diese Weise sieht der potentielle Bewerber direkt, ob er zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Firmenphilosophie passt.
Halten Sie diese Beschreibung möglichst kurz, denn zu viele Informationen belasten nur. Benötigen Sie sehr dringend Personal? Dann erhöhen Sie doch einfach den Radius Ihrer Suche, suchen Sie beispielsweise in Bochum Personal? Eine einfache Lösung wäre, Annoncen im gesamten Ruhrgebiet aufzugeben. Es gibt viele Menschen, die für Ihren Traumjob eine weitere Anfahrt in Kauf nehmen würden. Denken Sie außerdem daran, dass bestimmte Formulierungen als Hürden gesehen werden können. Abhängig davon, welches Personal Sie suchen, können Sie diese Hürden weg lassen um mehr Kandidaten anzusprechen oder aber auch einsetzen, um bestimmte potentielle Bewerber heraus zu filtern.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen.
Eine Haftung durch Recruitment Specialist, für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Zum Jobartikel
Was genau ist ein Geschäftsbrief? Ein Geschäftsbrief bezeichnet die Briefform von Geschäftspartnern.
Üblicherweise lässt sich sagen, dass die Gestaltung von den Geschäftsbriefen allgemein in DIN 5008 und DIN 676 festgehalten wird.
Hier folgt eine Auflistung der wichtigsten Merkmale, aus denen ein Geschäftsbrief besteht: -Höflichkeitsfloskeln (Sehr geehrte Damen und Herren z.B) -Absenderangaben -Datum -Empfängerangaben -Der Betreff darf nicht fehlen, allerdings darf das Wort selbst nicht als Einleitung für die Betreffzeile benutzt werden!
Beispiel:
Falsch -> Betreff: Anfrage bezüglich eines Preisnachlasses Richtig -> Anfrage bezüglich eines Preisnachlasses
-Text -Schlussformel mit einem Gruß (Mit freundlichen Grüßen) -Unterschrift -gegebenfalls Anlagevermerk und Verteilervermerk, sowie Postskriptum -Die Maße für einem Geschäftsbrief legen die DIN Normen fest. - Ein Geschäftsbrief muss vor dem Absenden auf mögliche Fehler kontrolliert werden - Rechtsschreibfehler sind absolut tödlich!!!
Hier folgt ein Musterbrief: => Empfängerdaten => Datum, gegebenfalls
Ihre Anfrage bezüglich eines Preisnachlasses
Sehr geehrte Frau Mustermann,
hiermit möchten wir uns für die Mängel unserer Lieferung vom 25.Mai in schriftlicher Form entschuldigen. Wir können durchaus verstehen, dass Sie aufgrund der Mängel einen Preisnachlass fordern und schlagen Ihnen hiermit verbindlich einen Preisnachlass von 6% pro Stuhl vor. Bitte lassen Sie mich wissen, ob Sie mit dem Preisnachlass einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann ð Hier gegebenfalls Vermerk auf Sachen wie Anlage/VerteilerZum Jobartikel
Die Kurzarbeit Warum Kurzarbeit zurzeit so beliebt bei Arbeitgebern ist… Unter Kurzarbeit versteht man grundsätzlich einen Ausnahmezustand mit einer reduzierten Arbeitszeit. Die Kurzarbeit soll vor allem Unternehmen helfen, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, um Kündigungen zu vermeiden.
Wenn die Kurzarbeit eintritt, arbeiten die Arbeitnehmer in einem Unternehmen über einem bestimmten Zeitraum hinweg weniger, oder auch gar nicht. Dadurch entsteht ein Verdienstausfall, der jedoch vom Staat bis zu einem bestimmten Grad ausgeglichen wird.
In jedem Land ist ein verschiedenes Organ hierfür zuständig. So ist zum Beispiel in Deutschland dafür die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Jedoch lässt sich sagen, dass die Kurzarbeit nicht ewig andauern kann. So kann die Kurzarbeit zwar für einen längeren Zeitraum angewendet werden, die maximale Dauer für eine Kurzarbeit darf jedoch in der Regel 18 Monate nicht überschreiten. Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema Arbeit Agentur, Praktikum, Ausbildung oder Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Aushilfsjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent, Vollzeitkraft.) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen.Zum Jobartikel
Franchising? Wofür der Begriff steht und welche Vorteile es bringt
Franchising ist ein Begriff aus der Distributionspolitik und beinhaltet eine Mischung aus direktem und indirektem Verkauf.
Beim Franchising stellt der Franchise-Geber dem Franchisenehmer die Nutzung seines Geschäftskonzeptes, zu mindestens in regionaler Ebene, gegen ein entsprechendes Entgelt zur Verfügung. Somit sind die Nutzungsrechte (insbesondere an Warenzeichen, Warenmustern, sowie den Geschmacksmustern), neben der Vermittlung des Know-Hows von sehr wichtiger Bedeutung.
Die Vorteile des Franchisings liegen ganz klar in der Hand. Sowohl der Franchisegeber, als auch der Franchisenehmer profitieren vom Franchising.
So wird für den Franchisegeber oftmals der Eintritt in dem Markt beschleunigt. Darüber hinaus hat der Franchisegeber durch sein langjähriges Marketing ein gutes Image aufgebaut, das er jahrelang pflegen kann. Auch die Kreditwürdigkeit ist bei den Banken höher, da das unternehmerische Risiko niedrig ist.
Die Vorteile für den Franchisenehmer sind unter anderem: Die Steigende Attraktivität bei den Lieferanten, sowie Schnellere Expansionsmöglichkeiten ,als auch ein geringes wirtschaftliches Risiko.
Natürlich gibt es auch Nachteile, sowohl für Franchisegeber und Franchisenehmer, dennoch lässt sich sagen, dass die Vorteile überwiegen.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommenZum Jobartikel
Was ist eine Berufsausbildung oder Ausbildung?
Im Unterschied zum umfassenderen Begriff der Bildung verfolgt die Berufsausbildung praktische Absichten. Ihre pädagogische Zielsetzung liegt weniger in der allgemeinen und persönlichen Entfaltung, sondern vielmehr in der standardisierten Vermittlung von anwendbaren Fertigkeiten, die zumeist der gewerblichen Berufsausübung dient.
Bei der dualen Berufsausbildung erfüllen insbesondere Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen (berufsbildende Schulen; Berufskollegs) diese Aufgaben nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium Ausbildungsverordnungen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsverordnung ausgebildet werden. In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden. Das Berufsbildungsgesetz setzt als Voraussetzung für eine Ausbildung zu einem anerkannten Beruf keine Vorgaben für absolvierte Schulausbildungen oder sonstige Fortbildungen.
Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz umfasst ein Vorstellungsgespräch und zumeist auch einen Eignungstest. Für beides sollte der Bewerber sich vorbereiten, um möglichst seine Stärken herausstellen zu können. Zu der Vorbereitung gehört sicherlich auch, dass über Tagesgeschehen Auskunft gegeben werden kann. Teilweise kommen auch so genannte Assessment-Center für die Bewerberauswahl zum Einsatz. Die Ausbildungsdauer variiert je nach Ausbildungsberuf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
Die reguläre Ausbildungsdauer wird zum Beispiel für die Ausbildung zum Industriemechaniker oder Mechatroniker in der gültigen Ausbildungsordnung vom Gesetzgeber festgelegt, eine Verkürzung kann üblicherweise bei guten Leistungen beantragt und gewährt werden.
Eine andere Möglichkeit der Berufsausbildung gibt es an staatlichen berufsbildenden Schulen oder Kollegschulen, die vollzeitschulisch erfolgt. Die Auszubildenden machen in der Regel aber angeleitete Praktika (Praktikum) bzw. Anerkennungspraktika (Erzieher) von unterschiedlicher Länge (je nach Berufs und Bundesland) in sehr verschiedenen Institutionen oder Betrieben, je nach Beruf. Beispiele für solche Ausbildungen: Elektrotechnischer Assistent, Erzieher und so weiter.
Häufig gibt es die Möglichkeit, diese Berufsausbildungen mit dem Zeugnis der Fachoberschulreife (FOR; Mittlere Reife), Fachhochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zu koppeln. Die Möglichkeiten der Doppel-Qualifizierung wird vor allem in kaufmännischen, medientechnischen und sozialpädagogisch orientierten Ausbildungsgängen wahrgenommen.
Eine Haftung durch Recruitment Specialist, für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Quelle für diesen Text ist Wikipädia http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildung Beitrag wurde erstellt am 21.5.2010
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs,Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen
www.recruitment-specialist.de/job/Zum Jobartikel
LebenslaufWas ist eigentlich ein Lebenslauf und wozu ist er gut?
Der Lebenslauf, oder auch Curriculum Vitæ, ist eine Zusammenstellung von allen akademischen Daten und Erfahrungen einer Person in ihrem ganzen Leben (wie durch "vitae" den lateinischen Ausdruck angedeutet wird), ohne Bezug auf die Position für die Sie sich bewerben. Die Struktur ist gewöhnlich persönliche Information, akademische Erfahrung, Sprachen, PC und andere Kenntnisse, alle in chronologischer Reihenfolge. Meist liegt der Lebenslauf einer Bewerbung bei, um dem Personalleiter einen kurzen Überblick über seine Bewerber zu verschaffen und gegebenenfalls ab einer bestimmten Anzahl Bewerber schon erste auszufiltern. Der Verfasser möchte mit dem Lebenslauf den bestmöglichen Eindruck beim Empfänger hinterlassen.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommenZum Jobartikel
Die BewerbungWas eine Bewerbung beinhaltet....
Unter einer Bewerbung versteht man ein Angebot eines Arbeitssuchenden an einen Arbeitgeber. Am häufigsten sind Bewerbungen um einen Studentenjob, Arbeitsplatz oder ein Praktikum.
Die Bewerbung hat den Zweck, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass man die Richtige Person, für die beworbene Stelle ist. Dementsprechend sollte man also einige Zeit in die Bewerbung Investieren.
Beinhalten sollte eine vollständige Bewerbung ein Deckblatt, den Lebenslauf, Referenzen, Zeugnisse, eine „dritte Seite“ (Kompetenzprofil), sowie die Eigentliche schriftlich ausgearbeitete Bewerbung.
Formen der Bewerbung:
Email: Die Bewerbung per E-Mail ist eine einfache und schnelle Alternative zur Bewerbung per Postweg. Wegen der elektronischen Übermittlung sind einige Formalitäten entbehrlich. So kann das Anschreiben regelmäßig als gewöhnlicher E-Mail-Text verfasst werden, wobei die Konventionen des E-Mail-Verkehrs gelten. Der übrige Teil der Bewerbung wird meist als Datei-Anhang mitversandt; dabei sollte besonders auf Virensicherheit geachtet werden.
Schriftlich: Die klassische Form der Bewerbung. Sie wird als Inhalt der Bewerbungsmappe dem Arbeitgeber zugeschickt
Onlineformular: Große Firmen sind aus Kostengründen bemüht, den aufwendigen (und meist individuellen) Prozess der Personalentscheidungen zu schematisieren. Aus diesem Grunde wurden spezielle Kontaktformulare entwickelt, die auf der Homepage des Unternehmens ausgefüllt werden müssen.
Bewerberwebseite: Die Bewerberwebsite, auch Bewerberhomepage genannt, ist, neben der E-Mail-Bewerbung und der Bewerbung über ein Onlineformular, eine Form der Onlinebewerbung. Sie bezeichnet eine eigens für den Bewerbungsprozess erstellte Homepage. Sie enthält idealerweise alle Daten, die eine klassische Bewerbungsmappe enthalten würde und weist im Idealfall noch weitere Referenzen auf. Die Website sollte den Bewerber vorstellen, seinen Lebenslauf sowie Kenntnisse und Referenzen präsentieren. Ebenso sollte das Bewerbungsfoto vorhanden sein.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Aushilfjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen. Eine Haftung durch Recruitment Specialist, für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010Zum Jobartikel
Der HeadhunterWas ist ein Headhunter und was tut er?
Der Begriff Headhunter bedeutet wörtlich übersetzt »Kopfjäger«. Gemeint damit ist aber eine Personalagentur, die sich meist auf das Abwerben von Führungskräften spezialisiert hat. In einigen wenigen Fällen, wird Headhunting auch für Personal anderer Lohnschichten angewandt. Der Headhunter kontaktiert Personen, die bereits für ein anderes Unternehmen tätig sind, und bietet ihnen eine neue Stelle an. Das Ganze geschieht natürlich hinter dem Rücken der Personalabteilung und ist daher auch nicht ganz koscher. Headhunter suchen neben gestandenem Personal auch Nachwuchstalente um diese dann an Unternehmen zu vermitteln, die diese dann fördern.
Für sämtliche Inhalte (insbesondere zum Thema, jobs, Praktikum, Ausbildung,Berufsausbildung, Nebenjob, Studentenjob, Minijobs, Praktikum Aushilfjobs, Studentenjobs, Teilzeit, Zeitarbeit, Werkstudent,Vollzeitkraft, Lebenslauf und Bewerbung) kann und wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen.
Eine Haftung durch Recruitment Specialist, für die Inhalte und weiterführende Links wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beitrag wurde erstellt am 1.3.2010







